Am Donnerstag, den 2. Mai, lädt die Bürgerstiftung Norderney um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Bibliothek im Conversationshaus ein.
Eine Patientenverfügung regelt die Entscheidungsbefugnis, wenn man unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand plötzlich in eine Lage gerät, in der nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden werden kann.
Eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung regelt dagegen die Entscheidungsbefugnis für Betroffene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, und gewährt ihnen einerseits den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge sowie erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.
Referentin des Abends ist die Norderneyer Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Schönemann. Der Einlass ist frei.