Die Organe

Die Bürgerstiftung Norderney verfügt über drei wichtige Organe: die Stiftungsversammlung, hier sind die Gründungstifter und Zustifter automatisch Mitglied, den Stiftungsrat, der sich um die strategische Ausrichtung kümmert und eine Kontrollfunktion wahrnimmt, sowie den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist.

Stifterversammlung:

Die Stifterversammlung besteht aus den Personen, die mindestens 510,– € als an der Gründung beteiligten Stifter oder als Zustifter zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Mitglieder der Stifterversammlung gehören ihr auf Lebenszeit an. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist freiwillig.

Die Stifterversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Sitzungsleiter ist der Vorsitzende des Stiftungsrates.

Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrates und nimmt Kenntnis vom Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses des Vorjahres, nachdem dieser vom Stiftungsrat beschlossen wurde.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Personen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Der Vorstand führt die Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens sowie die Einwerbung von Zuwendungen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens sieben maximal neun Personen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Stifterversammlung gewählt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt drei Jahre. Die Wiederwahl ist grundsätzlich möglich, mindestens zwei Ratsmitglieder müssen jedoch neu gewählt werden. Der Stiftungsrat tritt baldmöglichst nach der Wahl zusammen und wählt den Vorsitzenden des Stiftungsrates und den Stellvertreter. Er wählt den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, sowie weitere Vorstandsmitglieder.

Der Stiftungsrat führt die Stiftung. Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand. Er legt die konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung sowie des Stiftungsprogramms und der Förderkriterien stiftungsfremder Projekte fest. Der Stiftungsrat plant stiftungseigene Projekte und setzt sie um.

Aus dem Stiftungsrat und den Zeitstiftern bilden sich kleinere Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen, die zur Verwirklichung von Stiftungszwecken vom Stiftungsrat ins Leben gerufen werden, um stiftungseigene Projekte und Veranstaltungen durchzuführen.

Zeitspender

Zeitspender schenken der Bürgerstiftung – regelmäßig oder gelegentlich – ihre Zeit. Bei eigenen Projekten und Veranstaltungen der Bürgerstiftung fällt in der Regel eine Fülle unterschiedlicher Arbeit an. Zeitstifter sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die bei solchen Gelegenheiten Aufgaben übernehmen können und immer herzlich willkommen sind.

Zeitspender können auch eigene Projekte von der Idee bis zur Umsetzung mitbetreuen bzw. Kontaktperson zwischen der geförderten Organisation und der Bürgerstiftung sein oder Aufgaben bei stiftungseigenen Veranstaltungen übernehmen. Bei der Auswahl eines Projektes können Zeitspender natürlich ihre persönlichen Interessen einbringen.

Projekte

Die Bürgerstiftung Norderney initiiert, realisiert und fördert Projekte auf und für Norderney in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Heimatpflege, Gesundheit und Sport sowie mildtätige Zwecke.

Akteure

Die Akteure der Bürgerstiftung engagieren sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl und gemeinnützige Zwecke auf Norderney.

Zustiftungen/Spenden

Durch Ihre Zustiftung erhöhen Sie das Vermögen der Bürgerstiftung. Mit Ihren Spenden können Sie Ihre eigenen oder allgemeine Projekte der Bürgerstiftung unterstützen.