Zustiften & Spenden

Gemeinsam Gutes Tun!

Zustiftungen an die Bürgerstiftung

Wie bei anderen Stiftungen auch besteht ein elementares Ziel darin, das Stiftungskapital durch Zustiftungen zu vergrößern, um so langfristig wachsende Erträge für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können. 

Zustiftungen erhöhen das Vermögen der Bürgerstiftung. Sie bleiben ohne zeitliche Begrenzung dort und werden gewinnbringend angelegt. Die daraus erwirtschafteten Kapitalerträge werden für die Stiftungsarbeit und Projekte verwendet. Nur die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens aber nicht das Stiftungsvermögen und die Zustiftungen selbst dürfen für satzungsgemäße Projekte verwendet werden.

Falls Sie Stifter werden möchten, überweisen Sie dazu auf das unten angegebene Konto der Bürgerstiftung Norderney einen einmaligen Betrag in Höhe von mindestens 510,00 € als Stiftungskapital. Die Stiftungsurkunde sowie eine Spendenbescheinigung senden wir Ihnen postalisch zu.

Spenden an die Bürgerstiftung​

Bei den Spenden unterscheiden wir eine projektbezogene bzw. allgemeine Spende. Der Spender hat die Möglichkeit ein ganz bestimmtes Projekt zu unterstützen, während die allgemeine Spende entsprechend der Satzung eingesetzt wird. Spenden können direkt für satzungsgemäße Spenden verwendet werden.

Wenn Sie (zweckbezogen) spenden möchten, überweisen Sie Ihren Wunschbetrag auf das unten angegebene Konto. Wir freuen uns sehr über jede Spende. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Spendenquittung ab einem Betrag von 300 € zu. Für Spenden unter 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt z.B. ein Kontoauszug oder Beleg der Überweisung

Ebenso kann in Form einer Sachspende geholfen werden. Diese sollten jedoch mit der Stiftung abgesprochen werden.

Zeitspenden

Schenken Sie uns – regelmäßig oder gelegentlich – ihre Zeit. Bei eigenen Projekten und Veranstaltungen der Bürgerstiftung fällt in der Regel eine Fülle unterschiedlicher Arbeit an. Zeitstifter sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die bei solchen Gelegenheiten Aufgaben übernehmen können und uns immer herzlich willkommen sind.

Zeitspender können auch eigene Projekte von der Idee bis zur Umsetzung mitbetreuen bzw. Kontaktperson zwischen der geförderten Organisation und der Bürgerstiftung sein oder Aufgaben bei stiftungseigenen Veranstaltungen übernehmen. Bei der Auswahl eines Projektes können Sie natürlich Ihre persönlichen Interessen einbringen.

Anlassspenden: “Spenden statt schenken“

Bei dieser Spende nehmen Sie ein besonderes Fest zum Anlass, um für die Bürgerstiftung Norderney und ihre Projekte zu sammeln. Das kann zum Beispiel ein Geburtstag, ein Jubiläum, eine Geburt, eine Hochzeit, aber natürlich auch ein Trauerfall sein. Anstelle von Blumen oder anderen Geschenken bitten Sie Ihre Gäste um einen Spendenbeitrag. Sie können den Verwendungszweck selbst bestimmen. So kann die Anlass-Spende zweckgebunden sein, z.B. nur einem bestimmten Projekt zugehen oder zweckfrei der Bürgerstiftung Norderney überlassen werden.

Für die Abwicklung einer Spende zu einem besonderen Anlass empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Sie bitten Ihre Gäste, ihre Spende auf das Konto der Bürgerstiftung Norderney zu überweisen. Wichtig ist die Angabe des Stichwortes des Gastgebers (zum Beispiel „Jubiläum Firma XY“) und der Anschrift des Spenders/der Spenderin, wenn diese*r eine Zuwendungsbescheinigung wünscht. Gern verschicken wir auch ein mit Ihnen abgestimmtes Dankschreiben. 
Nach dem Anlass teilen wir Anzahl und Gesamtsumme der Spenden mit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen jedoch keine Namen der Spender*innen und Einzelsummen nennen. Wir bitten um Verständnis. 
Falls Sie als Gastgeber zunächst die Spenden einsammeln und uns als Gesamtsumme überweisen, können wir den Einzelspendern keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Daher empfiehlt sich die direkte Überweisung auf unser Konto.

Stiftungskonto

Raiffeisen-Volksbank
IBAN: DE25 2836 1592 7107 0001 00
BIC: GENODEF1MAR

Steuerlicher Hinweis: Die Bürgerstiftung Norderney ist als gemeinützig anerkannt. Zuwendungen und Spenden sind deshalb steuerlich absetzbar.