Sommerlotterie der Bürgerstiftung

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Bürgerstiftung Norderney

Die Bürgerstiftung Norderney veranstaltet ab sofort bis Ende September 2024 erstmalig eine Sommerlotterie. Mit dem Erwerb eines Loses zu je 2,50 € kann man an der Verlosung teilnehmen. 

Mit dem Erlös der Lotterie initiiert, realisiert und fördert die Bürgerstiftung Projekte auf Norderney in den folgenden Bereichen: Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Heimatpflege, Gesundheit und Sport, mildtätige Zwecke.

Bei den 25 möglichen Gewinnen handelt es sich um exklusive Inselaktivitäten, die sonst nicht frei buchbar sind, z.B. Gourmet-Kutschfahrt am Strand mit Nelson Müller, eine Weinverkostung bei Sonnenuntergang auf dem Wasserturm, eine private Surfstunde mit Windsurfprofi Dennis Müller, 2-VIP-Karten für die Sportfreunde Stiller bei der Summertime, ein Rundflug über die Insel mit Selbstfliegen, ein Dinner am Surferbecken und vieles mehr… 

Bereits am 30. Juni beim Sommerkonzert der KGS Norderney auf dem Kurplatz findet eine erste Sonderauslosung ausgewählter Preise statt. Die Hauptauslosung findet dann am 29. September 2024 statt. Die Gewinne sind bis Ende 2025 einlösbar. Bei den Auslosungen müssen die Teilnehmer nicht anwesend sein, denn die gezogenen Losnummern werden im Nachgang der Ziehungen auf der Homepage der Bürgerstiftung und über die lokale Presse bekannt gegeben, sodass die Gewinner sich dann bei der Bürgerstiftung melden können. 

Verkaufsstellen für die Lose der Sommerlotterie sind: Berghaus Haushaltswaren (Jann-Berghaus-Straße), Tee-Ambiente (Poststraße), Schreibwaren Luttmann (Friedrichstraße), Kurts Fahrradshop (Nordhelmstraße), Reisebüro am Kurplatz. 

Zu gewinnen gibt es die folgenden exklusiven Preise:

1x Gourmet-Kutschfahrt am Strand von und mit Nelson Müller / 2 Pers.

10x Weinverkostung bei Sonnenuntergang auf dem Wasserturm / 2 Pers.

1x Surfstunde mit Windsurfprofi Dennis Müller

1x Segeln in den Sonnenuntegang mit Umtrunk / 2 Pers.

2x VIP-Karten für die Sportfreunde Stiller bei der Summertime

1x Dinner am Strand vom Surfbecken

1x Rundflug über die Insel mit selber Fliegen

3x Oldtimerfahrt über die Insel / 2 Pers.

1x Chart mit einen Offshore-Powerboot / 2 Pers.

1x Private Besichtigung des historischen Seenotkreuzers Otto Schülke

1x Mit der Feuerwehrleiter hoch hinaus, Rundblick über den Hafen / 2 Pers.

2x Exklusive Führung durch die Sternwarte /2 Pers.

1x Unimog-Kontrollfahrt über den Strand

1x Exklusive geführte vogelkundliche Beobachtung / 2 Pers.

1x Strandausritt mit Trinkpause / 2 Pers.

Teilnahmebedingungen

Für das Gewinnspiel „Sommertombola 2024“ der Bürgerstiftung Norderney (nachfolgend: Betreiber) gelten folgende Bestimmungen:

§ 1 Ver­an­stalter

  1. Der Betreiber ist als Veranstalter verantwortlich für die Tombola. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist an den Erwerb eines Gewinnloses gebunden.
  2. Das Gewinnspiel steht in Verbindung zu Dritten und wird von Dritten gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen des Gewinnspiels werden ausschließlich durch den Betreiber bereitgestellt.
  3. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an den Betreiber zu richten.

§ 2 Verwendungszweck

Der Erlös der Lotterie wird zu Zwecken der Stiftungssatzung verwendet, um Projekte in den folgenden Bereichen auf Norderney zu initiieren, zu realisieren und zu fördern:

  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Heimatpflege
  • Gesundheit und Sport
  • Mildtätige Zwecke

§ 3 Teil­nah­me­vor­aus­set­zungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren. 
  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist mit dem Erwerb eines oder mehrerer Lose verbunden. Lose können für den Preis von je 2,50 € erworben werden. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die ein Los oder mehrere Lose der „Sommertombola 2024″ gekauft haben. 
  3. Zwei öffentliche Verlosungen entscheiden über die Gewinner des Gewinnspiels unter Gewährleistung des Zufallsprinzips.
  4. Der Losverkauf findet statt vom 01.06.2024 bis zum 29.09.2024. Die Verkaufsstellen werden auf der Homepage des Betreibers bekanntgegeben.

§ 4 Durch­führung

  1. Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 29.09.2024 eine halbe Stunde vor der zweiten Auslosung.
  2. Es finden zwei öffentliche Auslosungen statt: Am 30.06.24 (erstmalig) im Rahmen des Sommerkonzertes der KGS Norderney für ausgewählte Preise und am 29.09.2024 (letztmalig) im Conversationshaus für alle restlichen Preise. Welche Preise auf der jeweiligen Veranstaltung verlost werden, wird auf Homepage des Betreibers bekanntgegeben.
  3. Die Gewinner werden aus allen berechtigten Teilnehmern durch einfachen Losentscheid ermittelt. Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
  4. Die ausgelosten Gewinnnummern werden wird auf Homepage des Betreibers und in der hiesigen Presse veröffentlicht.
  5. Die Gewinner müssen sich selbstständig beim Betreiber via E-Mail, Telefon oder persönlich melden.
  6. Nach Vorlage des Gewinnloses wird der Gewinn bestätigt und ein gemeinsamer Termin für die Einlösung des Gewinns vereinbart. Wenn der Gewinner sich nicht bis zum 31.12.2024 beim Betreiber meldet, entfällt der Gewinnanspruch. Es wird kein neuer Gewinner durch erneute Auslosung ermittelt.
  7. Bei den Gewinnen handelt es sich um exklusiv zusammengestellte Gewinne. Die Gewinne sind teilweise witterungsabhängig und können dadurch von der eigentlichen Formulierung abweichen. Die Gewinne können auch am vereinbarten Termin aus Witterungsgründen kurzfristig verlegt werden. 
  8. Der Gewinner kann seinen Gewinn an Dritte weitergeben. Sollte der Betreiber aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  9. Der Gewinn kann nur auf der Nordseeinsel Norderney eingelöst werden.
  10. Der Gewinn hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025. Danach ist eine Einlösung nicht mehr möglich.

§ 5 Haf­tungs­aus­schluss

  1. Der Betreiber haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Verlosung (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels der Verlosung notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung des Betreibers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt.
  2. Des Weiteren behält sich der Betreiber vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden und Teilnehmer auszuschließen, sollte ein Verdacht der Manipulation oder ein sonstiger Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

§ 6 Datenschutz

Sollten personenbezogene Daten der Teilnehmer erfasst werden, geschieht dies ausschließlich zum Zwecke der Übergabe des Gewinns. Im Rahmen der Gewinnübergabe bzw. Durchführung können Foto- oder Videoaufnahmen zur Veröffentlichung auf der Homepage des Betreibers und in der hiesigen Presse erstellt werden. Ein Widerruf der Teilnahme ist nicht möglich.

§ 7 Schluss­be­stim­mungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
  2. Diese Teilnahmebedingungen stellen die abschließenden Regelungen für das Gewinnspiel dar und werden mit Teilnahme durch den Teilnehmer akzeptiert.
  3. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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