Die Zuhörerschaft beim von der Bürgerstiftung Norderney initiierten Vortag „Das Unternehmertestament“ von Rechtsanwältin und Notarin Kerstin Schönemann zeigte sich sehr zufrieden angesichts der vermittelten Informationen. Angesichts des Erfolges wird der Vortrag in Zukunft nochmals wiederholt und reiht sich in Vortragsreihe von Kerstin Schönemann, die in der Vergangenheit bereits zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert hatte.
Der Vortrag beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, wie Unternehmer, die kleine Unternehmen selbst führen, für den Fall vorsorgen können, wenn sie versterben oder geschäftsunfähig erkranken. Anhand der Unternehmensformen Einzelunternehmen, GmbH, BGB Gesellschaft wurde erörtert, wer als Erbe in Betracht kommen könnte, ob Gesellschaftsanteile vererblich sind und wie man Pflichtteilsrechtsansprüchen vorbeugen kann und was zu tun ist, wenn die Erben noch minderjährig sind. Ferner wurde das Anlegen eines Notfallordners besprochen.