4. Kaminabend zum Thema Erben und Vererben

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Bürgerstiftung Norderney

Am 05.02.2016 fand unser 4. Kaminabend im Kaminzimmer des Conversationshauses statt. Um 20:00 Uhr eröffnete die Beiratsvorsitzende Frau Christiane Hugen die sehr gut besuchte Veranstaltung mit der Vorstellung des neuen Vorstandes der Bürgerstiftung Norderney. Der Vortrag von Frau RA und Notarin Kerstin Schönemann behandelte zunächst einige theoretische Aspekte wie z.B. die Frage:

  • Was bedeutet erben?
  • Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
  • Wer kann erben, wer kann vererben bis hin zur Erläuterung der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts.

Im zweiten Teil widmete sich Frau Schönemann denn praktischen Themen, wie zunächst den wichtigen Formvorschriften, die bei der Erstellung eines Testamentes einzuhalten sind. Weitergehend wurden darauf die Fragen wer ein Testament machen sollte am Beispiel einer „Patchworkfamilie“ und einer „Unternehmerfamilie“ erläutert und erklärt, was zu tun ist, wenn das Nachlass überschuldet ist. Wie schlage ich ein Erbe aus? Schließlich geht der Vortrag auch noch kurz auf die neue EU-Erbrechtsverordnung ein.

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